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Vergaberechtsreform 2016
Im Frühjahr 2016 wird das neue Vergaberecht in Kraft treten. Die Vergaberechtsmodernisierung ist das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten 10 Jahre. Danach werden die gesetzlichen Regelungen im vierten Teil des GWB erheblich ausgeweitet. Für Dienstleistungsvergaben entfällt die VOL/A ersatzlos und wird in die Vergabeverordnung aufgenommen. Schließlich wird auf europäischer Ebene eine sogenannte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt, die ohne Umsetzung unmittelbar im deutschen Recht gilt.
Die neuen Vergaberegeln werden erhebliche Auswirkung auf Ausschreibungen und Vergaben aus dem Entsorgungsbereich haben. Erstmals gesetzlich geregelt wird beispielsweise die interkommunale Zusammenarbeit, die Änderung und Kündigung von Aufträgen und die Selbstreinigung von Bietern. Neu gefasst werden Eignungskriterien und Ausschlussgründe. Eingeführt wird die e-Vergabe.