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EEG-Umlage 2017: Ausgleichsregelung für Unternehmen der Recyclingbranche
Unternehmen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft sind unter bestimmten Vorrausetzungen berechtigt, eine Begrenzung der EEG-Umlage zu erhalten. Unter dem WZ Code 38.32 – „Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“ zählen stromkostenintensive Unternehmen unsere Branche zum Kreis der Antragsberechtigten. Die Antragsfrist für das Begrenzungsjahr 2017 endet am 30. Juni 2016.
In den bisherigen Antragsverfahren hat sich gezeigt, dass es noch Unsicherheiten und Unklarheiten gibt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierfür zahlreiche Hinweise, Merkblätter und Checklisten veröffentlicht. Mit unserer Tagung wollen wir Sie bei der Vorbereitung auf das Antragsjahr 2016 unterstützen und offene Frage- und Problemstellungen umfassend klären. Im Lichte der Erfahrungen aus dem abgeschlossenen Antragsjahr erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit unseren Referenten und den weiteren Teilnehmern auszutauschen.