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Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV
Ort: Köln
14.03.2016 - 15.03.2016
In Zusammenarbeit mit der kenic Akademie bieten wir Ihnen den bundesweit anerkannten, zweitägigen Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde fürImmissionsschutz- und Störfallbeauftragte(r) nach § 9 der 5. BImSchV an.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.
Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/ oder Störfallbeauftragter benötigen