Neues ElektroG tritt in Kraft

Das ElektroG war im Sommer vom deutschen Bundestag beschlossen worden. Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt das neue Gesetz am morgigen Samstag, 24. Oktober 2015, in Kraft.
Frank Radel, pixelio.de

„Nach langen Diskussionen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses freuen wir uns sehr, dass das neue ElektroG nunmehr in Kraft tritt. Vor allem die neuen Anforderungen an die Erstbehandlungsanlagen werden zu einer besseren Schadstoffentfrachtung und damit zu einem besseren Recycling insgesamt führen“, so Manfred Fahrner, Experte für Elektronikschrottrecycling der Alba-Gruppe.

„Außerdem wird die neue Beweislastumkehr bei der Verbringung in das Ausland im Zusammenhang mit den höheren Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung dazu führen, dass der Anreiz zum Export von Elektroaltgeräten in Entwicklungsländer abnimmt. Dies ist eine gute Nachricht für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen in diesen Ländern“, so Fahrner weiter.

Die BDSV begrüßt vor allem die Erhöhung der obligatorischen Sammelmengen. Die gesammelte Menge an defekten und ausrangierten elektrischen und elektronischen Geräten soll 2016 bei 45 % der Menge liegen, die in den letzten drei Jahren verkauft wurden, 2019 bei 65 Prozent.

Dr. Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer: „Beim Recycling von Elektrogeräten hat Deutschland gegenüber anderen europäischen Ländern etwas aufzuholen. Das Gesetz ist ein wichtiger Impuls für mehr und höherwertiges Recycling in Deutschland.“

Allerdings warnt Cosson auch vor einem Chaos bei der Umsetzung und fordert den Handel auf, sich bei der Rücknahme großzügig zu zeigen. „Die Vorgaben sind nicht unproblematisch. Umso wichtiger ist es, dass der Handel bei zurückgebrachten Geräten nicht kleinlich mit dem Lineal nachmisst“, so Cosson. Verbraucher, die durch die Rückgabe etwas Gutes für die Umwelt tun wollen, dürften vom Handel „nicht wieder nach Hause geschickt werden.“

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