Wie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) meldet, hat der Grundsatzausschuss Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in seiner heutigen Sitzung die Branchenregel „Abfallsammlung“ in ihrer vorliegenden Fassung abgelehnt.
Der Verband hatte die darin enthaltenen Vorschläge, das Rückwärtsfahren von Müllautos weitestgehend zu verbieten, mehrfach massiv kritisiert. Der Verband begrüßt deshalb in einer Stellungnahme die Entscheidung ausdrücklich, die Branchenregel Abfallsammlung bis 2016 zurückzustellen. Eine für das kommende Jahr geplante Branchenkonferenz zum Thema „Entsorgung“ soll nun Gelegenheit geben, weitere Erkenntnisse und Fachexpertise in die Branchenregel einfließen zu lassen.
„Es war richtig und sinnvoll, die Branchenregel in ihrer vorgelegten Form abzulehnen“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Die darin enthaltenen Vorschläge zur Rückwärtsfahrt von Müllsammelfahrzeugen seien praxisfern und unnötig bürokratisch. „Wir befürworten, dass nunmehr die Möglichkeit eingeräumt wird, Erfahrungen aus der Branche in die Erstellung des Regelwerkes einfließen zu lassen. Dafür stellen wir uns der DGUV mit unseren Experten aus der Praxis gerne zur Verfügung“, so Kurth weiter.
Der BDE hatte sich schon frühzeitig dafür ausgesprochen, die Rückwärtsfahrt, vor allem auch beim Einsatz geeigneter Technik, weiterhin zu ermöglichen. Zudem wandte sich der BDE gegen die Verpflichtung, ein Rückwärtsfahrkataster erstellen zu müssen. Die Verpflichtung, für jede Rückwärtsfahrstelle eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und diese Stellen in einem Verzeichnis zu dokumentieren sei, so Verbandspräsident Kurth, ein reiner Papiertiger, den es schon im Sinne des Bürokratieabbaus zu vermeiden gelte.
Auch der guten Kooperation von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ist es laut BDE es mit zu verdanken, dass Abfallsammelfahrzeuge weiterhin rückwärtsfahren dürfen und die Branche von einer praxisfernen Regelung verschont bleibt.