Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) präsentiert nach eigenen Angaben mit ihrer heute gestarteten Kampagne „Becherheld – Mehrweg to go“ Lösungen, die dazu beitragen sollen, den hohen Verbrauch an Einweg-Kaffeebechern zu verringern. Gleichzeitig richtet sich die Kampagne laut DUH an Verbraucherinnen und Verbraucher, um sie für die Umweltauswirkungen von Coffee to go-Bechern zu sensibilisieren und für die Nutzung umweltfreundlicher Mehrwegalternativen zu gewinnen.
„Coffee to go-Becher sind ein wahrer Fluch für die Umwelt. In Deutschland werden pro Jahr 2,8 Milliarden von ihnen verbraucht. Für ihre Herstellung sind 64.000 Tonnen Holz, 1,5 Milliarden Liter Wasser,11.000 Tonnen Kunststoff und eine Energiemenge notwendig, mit der sich eine Kleinstadt ein Jahr lang versorgen ließe. Diese Probleme dürfen wir nicht länger ignorieren“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Der Einwegtrend lässt sich nach Auffassung der DUH stoppen, wenn die bislang kostenfrei angebotenen Wegwerfprodukte teurer werden. Eine Abgabe in Höhe von 20 Cent wäre die Lösung. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation möchte außerdem die großen Kaffeehausketten dafür gewinnen, Mehrwegbechersysteme zum Ausschank von Kaffee anzubieten. Auch muss die Möglichkeit, selbst mitgebrachte und verschließbare Mehrwegbecher in Cafés wiederbefüllen zu lassen, stärker beworben und dadurch bekannter gemacht werden. Einen Kaffee kann man unterwegs auch ohne Abfall genießen.
„Berlin hat ein Becherproblem, das nicht nur der Umwelt schadet, sondern auch dem Image der Hauptstadt. Die irische Abgabe auf Plastiktüten hat bewiesen, dass Verbraucher reagieren, wenn sie für Einwegartikel etwas bezahlen müssen. Eine Abgabe auf Coffee to go-Becher ist längst überfällig, um dem Problem Herr zu werden“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Laut einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der DUH sind 75 Prozent der Berliner für eine solche Verbrauchssteuer auf Wegwerfbecher. Dass diese auch auf Landesebene problemlos und ohne rechtliche Bedenken umsetzbar ist, belegt ein im Auftrag der DUH erarbeitetes Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger.