Elektroaltgeräte, die Hochenergiebatterien enthalten, sind gemäß den Anforderungen des internationalen Abkommens zum Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zu transportieren. Gleiches gilt für die Sammlung ausgedienter Elektrogeräte mit Hilfe von Depotcontainern im öffentlichen Raum. Container, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden deshalb seit Jahresbeginn außer Verkehr gezogen. Laut BDE muss das aber nicht zu Einschränkungen bei der haushaltnahen Sammlung führen.
„Werden in Elektroaltgeräten enthaltene Hochenergiebatterien durch unsachgemäßen Umgang beschädigt, bergen sie ein erhebliches Brandrisiko“, erklärt BDE-Präsident Peter Kurth. Volle Depotcontainer dürften deshalb nicht mehr einfach in Container oder auf Ladeflächen geschüttet werden. „Im Sinne der Sicherheit von Bürgern und Mitarbeitern sind sie vor Ort durch neue leere Behälter zu ersetzen. Elektroaltgeräte und darin enthaltene Lithiumionen-Akkus werden nicht mehr beschädigt, das Brandrisiko sinkt“, so Kurth weiter. Die haushaltsnahe Erfassung von Elektroaltgeräten sei weiterhin möglich. Wichtig sei, dass die eingesetzten Container den Anforderungen des ADR genügen. Dies könne etwa gewährleistet werden, wenn sie über eine Rutsche für die eingeworfenen Geräte sowie eine Schaumstoffpolsterung als Schall- und Aufprallschutz verfügten.
Für die Zukunft fordert der BDE, Geräte, in denen Hochenergiebatterien verbaut sind, zu kennzeichnen. Elektroaltgeräte, die beispielsweise auf dem Wertstoffhof angenommen werden, wären damit leichter in die Fraktionen akkubetriebene und damit ADR-relevante Geräte und nicht akkubetriebene Geräte zu trennen. Übergansweise könne, so Peter Kurth, die plakative Bezeichnung „ohne“ oder „mit“ Kabel dazu beitragen, eine praxistaugliche Separierung vor Ort zu gewährleisten. Ziel, so Kurth weiter, müsse aber sein, Geräte mit Hochenergiebatterien zu kennzeichnen.
„Bereits heute sind Hochleistungsbatterien häufig fest mit dem Elektrogerät verbaut und schwer zu erkennen, geschweige denn vom Gerät zu trennen“, meint der BDE-Präsident. Aus diesem Grunde sei die Forderung, Elektroaltgerät und Akku an der Annahmestelle durch den Bürger oder das Personal trennen zu lassen, praxisuntauglich. Zudem biete ein fest im Gerät verbauter Akku den besten Schutz vor Zerstörung oder einem Kurzschluss der Pole.
Im Dezember 2014 hatte das Bundesverkehrsministerium unmissverständlich klargestellt, dass die Sammlung und der Transport von Elektroaltgeräten, die Lithiumzellen oder -batterien enthalten, in Containern oder Gitterboxen mit loser Schüttung unzulässig ist zbd der Transport gemäß ADR zu erfolgen hat.