Verwaltungsgericht Saarland stärkt private Abfallwirtschaft

Das Verwaltungsgericht Saarland sieht keine Gefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgers durch gewerbliche Altpapiersammlung.
Tim Reckmann, pixelio.de

Führt die Sammlung von Altpapier in blauen Tonnen durch ein privates Entsorgungsunternehmen zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers? In seiner Entscheidung vom 3. Juni kam das Verwaltungsgericht des Saarlandes zu dem Schluss, dass die seit 2007 Haushalten zur Verfügung gestellten blauen Tonnen der Paulus GmbH weder die Wirtschaftsgrundlage des Entsorgerverbandes Saar (EVS) noch die Gebührenstruktur gefährden.

Thomas Pfaff, BDE-Landessprecher Rheinland-Pfalz, hob in einer ersten Einschätzung die grundsätzliche Bedeutung des Urteils heraus: „Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 01.06.2012 strengen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger immer häufiger Untersagungen gewerblicher Sammlungen mit der Begründung an, private Entsorger stünden mit ihren Dienstleistungen dem öffentlichen Interesse entgegen und würden sowohl die Planungssicherheit als auch die Gebührenstabilität gefährden. Das nun gefällte Urteil macht deutlich, dass die Gerichte hohe Anforderungen an die Untersagung gewerblicher Sammlungen haben und sie nicht bereit sind, den Kommunen große Spielräume bei der Ausdehnung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und Interessen im Fahrwasser des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu gewähren.“

In dem Verfahren hatte sich die Paulus GmbH gegen den Bescheid des saarländischen Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gewandt, ab dem 01.09.2015 im Saarland Altpapier in der blauen Tonne weder sammeln noch verwerten zu dürfen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht Berufung gegen das Urteil zugelassen.

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