Die Gewerbeabfallordnung kann kommen – diesen Eindruck vermitteln Politiker, Umweltministerium und Unternehmen im Rahmen eines parlamentarischen Abends, zu dem der BDE am 26. März nach Berlin eingeladen hatte.
In seiner Einleitung ging BDE-Geschäftsführer Andreas Bruckschen auf die von vielen befürchtete Gefahr der Rekommunalisierung ein. Bruckschen erklärte, dass es sich im relevanten Paragraphen 9 offenbar um einen technischen Fehler handele. Sollte dieser im tatsächlichen Gesetzentwurf entsprechend korrigiert werden, bestehe aus Sicht des BDE diese Rekommunalisierungsgefahr nicht mehr.
Dr. Helge Wendenburg als Vertreter des BMUB betonte die Wichtigkeit, das Recycling der Gewerbeabfälle zu stärken, da die Mengen deutlich relevanter seien als im privaten Bereich. Wichtig sei aus seiner Sicht, dass die thermische Verwertung nicht mehr die bevorzugte Lösung sei, sondern die Zuführung zu Sortieranlagen im Mittelpunkt stehen müsse. Mit der Getrenntsammlung beim Erzeuger bei gleichzeitig möglichst einfachen Dokumentationspflichten will das Ministerium hier Erfolge erzielen. Denkbar sei beispielsweise, so Wendenburg, dass bereits zertifizierten Unternehmen die Dokumentation erleichtert werde. Einen Referentenentwurf kündigte er für das dritte Quartal 2015 an.
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel warf die Frage auf, ob einzelne gesetzliche Lösungen wie Gewerbeabfallverordnung und Wertstoffgesetz der richtige Lösungsansatz seien oder ob es nicht vielmehr eines „großen Wurfs“ in Form eines Wertstoffsicherungsgesetzes bedürfe. Dem widersprachen allerdings sowohl Wendenburg als auch die Berichterstatter für die Kreislaufwirtschaft von CDU und SPD, Dr. Thomas Gebhardt und Michael Thews.