Nach den Vorstellungen der Wirtschaft soll das geplante Wertstoffgesetz durch die verstärkte Nutzung von Wertstoffen aus dem Abfall zu einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland führen. Der Vorschlag: Erweiterung der bestehenden Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen auch auf alle verkauften Waren, die aus Kunststoff und/oder Metall bestehen. Die gemeinsame Erfassung dieser Materialien in Wertstofftonnen soll dabei in bewährter Weise durch die dualen Systeme im Wettbewerb durchgeführt werden.
Zudem wird in dem Papier festgelegt, dass Branchenlösungen weiter zulässig sein sollen – allerdings nur dann, wenn es sich um funktionierende, herstellergetragene Rücknahmesysteme handelt, wie beispielsweise diejenigen im Bereich der Automobilindustrie oder der Mineralölwirtschaft. Die zukünftigen Aufgaben einer von der Branche geforderten Zentralen Stelle beschreibt das Papier ebenfalls umfassend: Sie soll die Registrierung und Kontrolle der Inverkehrbringer von Verpackungen und Waren vornehmen, die dualen Systeme zulassen, Ausschreibungen koordinieren und Branchenlösungen genehmigen. Auch soll sie ausdrücklich selbst Sanktionen verhängen können, um bei Regelverstößen effektiv und zeitnah eingreifen zu können.
„Die Entwicklung der Recyclingquoten und der Lizenzentgelte seit 1991 hat gezeigt, dass die privatwirtschaftlich organisierte Verpackungsentsorgung ein Erfolgsmodell ist. Die Kosten für die haushaltsnahe Verpackungserfassung und -verwertung sind von ursprünglich über vier Milliarden D-Mark (bzw. ca. zwei Milliarden Euro) auf unter eine Milliarde Euro gesunken. Gleichzeitig ist die Recyclingquote für Verpackungen in Deutschland mit 73 Prozent auf den weltweit höchsten Wert gestiegen. Es lohnt sich, dieses erfolgreiche System weiter auszubauen und durch die Einrichtung einer Zentralen Stelle mit umfangreichen Kompetenzen dauerhaft zu stabilisieren“, so Verena Köttker, Generalbevollmächtigte der Alba Group.