„Die geltende Rechtslage fordert, dass die jeweiligen Hersteller und Vertreiber ihre dualen Lizenzverträge für 2015 vor dem 1. Januar 2015 abgeschlossen haben müssen, da ansonsten deren Produkte in Verkaufsverpackungen nicht an private Endverbraucher abgegeben werden dürfen“, erklärt Dr. Mirko Sickinger, Geschäftsführer der Gemeinsamen Stelle in einer Pressemitteilung.
Sickinger: „Dieser Umstand ist leider nach wie vor in einigen Teilen der Wirtschaft nicht ausreichend bewusst, was immer wieder zu entsprechenden Verstößen führt.“
Der Geschäftsführer appellierte daher in einem Schreiben an verschiedene Verbände, diesen Zusammenhang an ihre Mitglieder zu kommunizieren und deren Bewusstsein für die Problematik nochmals zu schärfen.
Hinzu komme: Die Praxis mancher Inverkehrbringer, Beteiligungsverträge zur Verpackungsentsorgung erst sehr spät abzuschließen, könne sogar zur erneuten Gefährdung des dualen Systems führen.
Alle dualen Systeme müssen mit Stichtag 5. Dezember 2014 ihre zu diesem Zeitpunkt unter Vertrag befindlichen Verpackungsmengen dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer mitteilen, der diese in der sogenannten indikativen Q1-Meldung 2015 zusammenführt. Auf Basis dieser Zahlen wird festgelegt, welches duale System welche Verpackungsmengen ab dem 1. Januar 2015 zur Sortierung übernimmt.
„Darüber hinaus ist diese indikative Meldung ein viel beachtetes Signal, auf dessen Basis die erwarteten Gesamtlizenzmengen des Jahres hochgerechnet werden“, so Sickinger.