Wie die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsdorgungsunternehmen (BDSV) mitteilt, hat das Bundesarbeitsministerium die Verordnung zum Mindestlohn dem Kabinett vorgelegt.
Demnach gilt ab 1. Oktober 2014 für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit
ein Mindestlohn von 8,86 Euro.
Nach der Verabschiedung der Verordnung müssen auch Betriebe den Mindestlohn
zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.
Die fünfte Mindestlohnverordnung mit dem Mindestlohn von 8,68 Euro war am
30.06.2014 ausgelaufen. Die sechste Folgeverordnung der Bundesregierung erklärt
die Tarifeinigung von Ende Juni für allgemeinverbindlich.