Die Mantelverordnung, die ein abgestimmtes und in sich geschlossenes Gesamtkonzept bei der Grundwasserbewirtschaftung, der Ersatzbaustoffverwertung, der Abfallentsorgung auf Deponien sowie des Bodenschutzes schaffen soll, würde im derzeitigen Diskussionsstand durch höhere Anforderungen beim Boden- und Grundwasserschutz zu nicht absehbaren Kostensteigerungen und vermehrter Deponierung von mineralischen Ersatzbaustoffen führen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Mantelverordnung muss prioritär auf die Tagesordnung und zügig in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Umweltschutz und Recycling formuliert werden. Bereits heute sind fehlende Deponiekapazitäten lokal erkennbar. Die fehlenden Kapazitäten drohen perspektivisch auch in anderen Bundesländern, wenn die aktuell in der Diskussion stehenden Anforderungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe an den Grundwasser- und Bodenschutz so umgesetzt würden.“
Wenn die Recyclingbaustoffe die aktuell formulierten Feststoffgrenzen nicht mehr erfüllen, müssten auch diese deponiert werden, was die Engpässe bei der Entsorgung mineralischer Abfälle weiter verschärfen würde. Peter Kurth: „Eine weitere Verknappung des Deponieraums wäre ebenso die Folge wie Kostensteigerungen durch höheren Transportaufwand verbunden mit höheren CO2-Emissionen und höheren Deponiegebühren.“
Der BDE befürwortet die rasche Umsetzung einer bundeseinheitlichen Verordnung, in der ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Umweltschutz und Recycling geschaffen wird. „Die aktuell diskutierten Anforderungen des Boden- und Grundwasserschutzes sind jedoch nicht mit den Anforderungen an die Recyclingquoten in Einklang zu bringen“, so Peter Kurth.