Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD), vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG beschlossen.
Antragsberechtigt sind demnach Unternehmen aus den Branchen, die in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden. Außerdem muss der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung einen Mindestanteil aufweisen.
Die privilegierten Unternehmen zahlen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage. Um die Unternehmen nicht zu stark zu belasten, wird ihre Zahlungssumme aber insgesamt auf 4 Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt.
Für die erste Gigawattstunde muss die EEG-Umlage voll gezahlt werden und für alle weiteren Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent. Diese Mindest-Umlage soll den Grundbeitrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherstellen.
Um Verwerfungen bei Unternehmen, die von der Neuregelung stärker als bisher belastet werden, zu vermeiden erfolgt eine schrittweise Einführung. Bis zum Jahr 2019 dürfe sich die EEG-Umlage, die ein Unternehmen zahlen muss, von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln, teilt das BUMB mit.