Aus Sicht von VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp sollte die Bundesregierung das geplante Wertstoffgesetz nutzen, um die Zuständigkeit insbesondere für die Sammlung von Verpackungen und Wertstoffen (wieder) den Kommunen als gebührenfähige Pflichtaufgabe zu übertragen.
Der VKU kritisiert seit Langem, dass etwa 40 Prozent der Abfälle, die eigentlich in den gelben Sack gehören, in der grauen Restmülltonne landen.
„Wenn die Erfassung besser geregelt wäre und Abfälle sortenreiner erfasst würden, könnte auch mehr recycelt werden. Wir fordern daher die Recyclingquoten für Leichtverpackungen anzuheben“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Derzeit liege die tatsächliche Wiedereinsatzquote an hochwertigen Kunststoffmaterialien nur bei circa 20 Prozent der Erfassungsmenge.
Des Weiteren sollte aus Sicht des VKU Papier, Pappe und Karton (PPK) aus dem Regelungsregime der Verpackungsverordnung herausgenommen werden. Verpackungspapier wird gemeinsam mit dem Haushaltspapier erfasst. Die getrennten Zuständigkeiten und Abrechnungswege führen jedoch zu unnötigen Konflikten und Transaktionskosten.
Die geplante Siebte Novelle der Verpackungsverordnung hält die Interessensvertretung der Kommunen nach wie vor für unzureichend. Reck: „Die Beschränkung von Eigenrücknahme- und Branchenlösungen ist nur eine Notreparatur. Wir brauchen eine zentrale Stelle mit hoheitlichen Vollzugskompetenzen zur Marktüberwachung.“