Wie der VKU weiter mitteilt, hat die Novelle „vielfältige Auswirkungen auf die kommunalen Sammelstrukturen für Elektroaltgeräte“. Demnach werde die Erfassung von Elektroaltgeräten in Sammelgruppen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger neu geregelt. Das begrüßt der VKU nach eigener Aussagen. An einigen Stellen sollte jedoch über praktikablere Zuordnungen nachgedacht werden.
So beurteilt der VKU die geplante Rücknahmeverpflichtung, nach der Händler kleinere Elektrogeräte zurücknehmen müssen, kritisch. Der Verband plädiert dafür, die einheitliche kommunale Sammlung von Elektroaltgeräten beizubehalten. „Die Kommunen haben deutschlandweit verlässliche Strukturen für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten geschaffen und die Bürger erfolgreich zur Getrenntsammlung motiviert“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Joachim Reck. „Ein zusätzlicher Entsorgungsweg über den Handel für kleine Elektroaltgeräte würde ein komplexes Parallelsystem aufbauen, das weder ökonomisch noch ökologisch gerechtfertigt ist.“
Vielmehr favorisiert der Kommunalverband freiwillige Kooperationsmodelle mit dem Einzelhandel. Der VKU verweist in diesem Zusammenhang auf die kürzlich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossene Rahmenvereinbarung mit dem Verband der Baumärkte (BHB). Danach können die Bürger Altgeräte künftig auch bei Baumärkten abgeben, um die weitere Entsorgung kümmert sich dann der kommunale Entsorger.
In der Stellungnahme zu dem geplanten Gesetz spricht sich der VKU auch gegen die Einführung eines „zusätzlichen Gebührentatbestandes zugunsten der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) und zu Lasten der Kommunen im Rahmen der kommunalen Eigenvermarktung der Elektroaltgeräte (Optierung)“ aus.