„Wir sehen eine große Gefahr wegen hoher Arbeitsplatzverluste bei den gemeinnützigen Einrichtungen“, sagt Wolfgang Schreiber, RPG-Vorsitzender. Eine Fokussierung auf die Rücknahme über öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gefährde das Ziel eines fairen Nebeneinander der privaten und kommunalen Unternehmen. Zudem würden gut funktionierende regionale Netzwerke zerschlagen, wenn gewerbliche Mengen nur noch über Kommunen, Hersteller und Vertreiber zurückgenommen werden würden, heißt es in der Mitteilung weiter.
Die Unternehmen der RGP sind nach eigenen Angaben gemäß ElektroG Erstbehandlungsanlagen und zertifiziert gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Deshalb seien diese Einrichtungen den Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft gleichzustellen und als „Bevollmächtigte“ ausdrücklich zu nennen, fordert der Verband. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht in § 17 vor, dass soziale Einrichtungen in der Sammlung/Rücknahme von Abfällen aus den privaten Haushalten und sonstigen
Anfallstellen tätig sind. Deshalb müssen diese Einrichtungen laut RGP auch im neuen ElektroG Berücksichtigung finden. Wenn dies nicht der Fall ist, drohe der Verlust von bis zu 5.000 Arbeitsplätzen von benachteiligten Menschen alleine in den Unternehmen der RPG.