Der Leitfaden wurde mit dem Ziel erarbeitet, Abfälle nach pauschalen Kriterien als störfallrelevante Stoffe einzustufen. Werden die genannten Mengenschwellen überschritten, führt das zu erheblich erweiterte Pflichten für die Entsorgungs- und Recyclingbetriebe. Der Leitfaden umfasst alle der 405 in der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlich eingestuften Abfallschlüssel.
Die Verbände der Recycling- und Entsorgungsbranche weisen nun in einer gemeinsamen Erkärung den Leitfaden nochmals ausdrücklich zurück. Noch immer seien zu viele Fragen bezüglich der Richtigkeit der getroffenen Annahmen und Angaben über die einzelnen Abfallgemische unbeantwortet. Trotz der Erkenntnis des Bundesumweltministeriums (BMUB), dass sich die KAS Ende des Jahres 2014 und der Ad-hoc-Arbeitskreis der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft im September 2014 mit diesen Fragen befassen sollen, habe eine Podiumsdiskussion mit Vertretern des mit der Erstellung des KAS-Leitfadens betrauten Arbeitsgremiums und einem Vertreter des BMUB auf einer Tagung Ende Februar keine Klärung gebracht, wie mit dem Leitfaden bis dahin umzugehen ist und wie die offenen Fragen bearbeitet werden.
„Wir weisen die Anschuldigungen des Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) an die Entsorgungswirtschaft ausdrücklich zurück, eine irreführende Informationspolitik mittels Mutmaßungen und Spekulationen zu betreiben“, heißt es in der Mitteilung.“Wir bitten neben dem BMUB auch den BBU, sich mit den Sachfragen vorurteilsfrei auseinanderzusetzen. Die auf dem Tisch liegenden Forderungen führen dazu, dass die Behandlungsanlagen ständig den Nachweis führen müssen, dass störfallrelevante Mengen an gefährlichen Stoffen nicht in der Entsorgungs- und Recyclinganlage vorhanden sind – und dies trotz der gegenteiligen Annahmen des Leitfaden KAS 25. Diese Forderung ist unverhältnismäßig und unbillig.“
Eine A-priori-Einstufung von Abfällen sei unzweckmäßig. Dabei könne nicht auf die gesamte Gefährlichkeit eines Abfallgemisches geschlossen werden, nur weil mögliche Mengen an gefährlichen Stoffen dem Haufwerk insgesamt so zugerechnet werden, dass die Mengenschwellen der Störfall-Verordnung in jedem Fall überschritten werden.
Darüber hinaus plädieren die Verbände dafür, dass sich das BMUB dafür einsetzt, den Vollzug des Leitfadens auf Landesebene bis zu dessen endgültiger Überarbeitung auszusetzen. Eine Veröffentlichung des überarbeiteten KAS-Leitfadens soll im Konsens und damit erst nach Abstimmung mit den Verbänden erfolgen. In einer weiteren Tagung zum Leitfaden KAS 25, die am 08. April 2014 in Bonn stattfindet, steht die Diskussion um den Leitfaden im Mittelpunkt.