„Eine beachtliche und zunehmende Zahl von Vertreibern hat sich gegen eine Lizenzierung bei einem dualen System entschieden, ohne indes die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, die in Verkehr gebrachten Verpackungen in eigener Verantwortung zurückzunehmen und zu verwerten,“ heißt es in dem Gutachten. Daher müsse der Staat „eine gleichheitsgerechte, den Wettbewerb fair ausgestaltete Einhaltung der den Privatrechtssubjekten auferlegten Produktverantwortung zu wachen.“
Grundsätzlich schätzt Di Fabio die Produktverantwortung und ihre Ausgestaltung positiv ein. Kritisch sieht er die mangelnde Durchsetzung und den Vollzug der Verordnung. Durch die Ausnutzung von Missbrauchskonstellationen entstünde eine Verzerrung, die „die Freiheit und Gleichheit des Wettbewerbs verletzt.“
Wie Alba mitteilt, verweist Di Fabio in seinem Gutachten deutlich darauf, dass kein regulatorisches Interesse an einer Schwächung des bewährten haushaltsnahen Systems der Verpackungsentsorgung bestünde. Um die offensichtlichen Fehlentwicklungen im Bereich der Verpackungsentsorgung zu korrigieren, sei es aus verfassungsrechtlicher Sicht erforderlich, so Di Fabio, die Regelungsdefizite der Verpackungsverordnung zu überwinden und die Vollzugsfähigkeit wieder herzustellen. Konkret fordere der frühere Verfassungsrichter, Ausnahmen von der Lizenzierung in Verkehr gebrachter Verpackungen bei dualen Systemen nur noch zuzulassen, wenn „sie einer effektiven Kontrolle zugänglich sind“ oder eine mit Durchgriffsbefugnissen ausgestattete Zentrale Stelle zu schaffen, die von der Wirtschaft selbst verwaltet wird.