„Die Bundesregierung wird bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gezwungen sein, die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien zu berücksichtigen“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „In ihrer Stellungnahme machen BDE und bvse deshalb deutlich, dass Recycling zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen, wie etwa von Kunststoffrecyclaten, oder etwa Aufbereitung zu hochwertigen, fossile Energieträger substituierenden Ersatzbrennstoffen energieintensiv sind und insoweit begünstigt werden müssen.“
Ohne die EEG-Umlagebefreiung bestünde die akute Gefahr der Standortverlagerung in Drittländer, da die Unternehmen der energieintensiven Sekundärrohstoffwirtschaft Mehrkosten nicht an ihre Kunden weitergeben können und sie im Wettbewerb mit Konkurrenten aus dem EU-Ausland stehen.
„Es liegt in den Händen der Europäischen Kommission, ob das Recycling von Abfällen und die Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Abfällen in Europa auch weiterhin möglich sind“, sagt Kurth. „Die Entsorgungswirtschaft erhofft sich von der Kommission deshalb ein deutliches Signal an die Bundesregierung, energieintensive Bereiche der Entsorgungswirtschaft weiterhin begünstigen zu können.“