Wie der Entsorgerverband bvse dazu mitteilt, hat das deutsche Steuerzahlerinstitut festgestellt, dass sich alleine in der Abfallbranche die Anzahl der Kommunalunternehmen im Zeitraum von 2000 bis 2010 von 423 auf 542 erhöht hat.
Nach Angaben des bvse hat das Institut erhebliche Zweifel an der wachsenden staatlichen Einflussnahme auf den Markt: Aus wettbewerbspolitischer Sicht sei der eigenverantwortlichen Privatinitiative ein Vorrang einzuräumen, denn Wettbewerb führe in der Regel zu besseren Marktergebnissen, verbraucherfreundlichen Preisen und höheren Qualitätsstandards.
Die Effizienz kommunaler Unternehmen könne dagegen in Frage gestellt werden. Positive Betriebsergebnisse seien oftmals auf deren steuerliche Privilegierung zurückzuführen.
Vor diesem Hintergrund fordert das Institut, so der bvse, die Zunahme und Vielfalt staatlichen Tätigwerdens ebenso kritisch zu hinterfragen, wie jegliche gesetzliche Regelung, die zu einer Diskriminierung privaten Wettbewerbs führen kann.
Dazu gehörten auch Regelungen des seit gut einem Jahr geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die kommunale Entsorger bei der Sammlung und Verwertung lukrativer Wertstoffe gegenüber den privaten Unternehmen stärken.
Dass beispielsweise ein privater Anbieter erst dann eine gewerbliche Schrottsammlung übernehmen könne, wenn er nachweist, dass er „wesentlich leistungsfähiger“ ist als der kommunale Entsorgungsträger und eine „Gleichwertigkeit der Leistungen“ nicht ausreicht, benachteilige die eigenverantwortliche Privatinitiative und sei aus wettbewerbspolitischer Sicht strikt abzulehnen, heißt es in der Pressemitteilung des Entsorgerverbandes.