Wie der BDE mitteilt, werden mit dem Entwurf Befürchtungen der Branche ausgeräumt, dass feste Abfallgemische generell als „allgemein wassergefährdend“ eingestuft werden könnten. „Dies hätte bedeutet, dass ein Großteil der betroffenen Unternehmen erhebliche bauliche Anpassungen an Ihren Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen hätten vornehmen müssen“, heißt es in der BDE-Mitteilung.
„Wären die Anlagen zur Aufbereitung von Papier, Glas und Kunststoffen unter die künftigen Anforderungen der Verordnung gefallen, hätte dies teils existenzgefährdende Erfüllungspflichten für die Unternehmen zur Folge gehabt“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Der vorliegende Entwurf greift diese Befürchtungen auf, indem er diesen Generalverdacht ausräumt. Als nicht wassergefährdend gelten feste Gemische insbesondere dann, wenn auf Grund ihrer Herkunft oder Zusammensetzung davon auszugehen ist, dass sie nicht geeignet sind, die Wasserbeschaffenheit nachteilig zu verändern.“
Mit einem Punkt ist der BDE allerdings nicht zufrieden: „Leider wird erst aus der Begründung zum Verordnungstext deutlich, welche festen Gemische der Verordnungsgeber in dem Zusammenhang als nicht wassergefährdend versteht“, kritisiert Kurth. „Eine solche Konkretisierung sollte bereits in der Verordnung selbst stattfinden. Nur so können Unsicherheiten beim Vollzug und Differenzen bei der Auslegung in der Praxis vermieden werden.“