Es werde zwar der genaue Tag und Zeitraum der Sammlung für die jeweilige Gemeinde genannt, jedoch fehlten jegliche Hinweise auf den oder die „Verantwortlichen“.
Solche Sammlungen seien nicht legal und würden vom Landratsamt als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gewerbliche Sammlungen von Altkleidern, Schuhen, Schrott, Altmetall etc. sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig. Eine Anzeige der Sammlungen der „ungarischen Familie“ sei beim Landratsamt Bamberg nicht erfolgt. Dies hat laut Landratsamt zur Folge, dass die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle nicht nachgewiesen wurde.