Hierzu hatte die Europäische Kommission im Rahmen eines Pilotverfahrens Klarstellungsbedarf geltend gemacht, erklärt das Bundesumweltministerium.
Mit der Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs auf der Homepage des Bundesumweltministeriums wird zugleich die schriftliche Anhörung der beteiligten Kreise nach Paragraf 68 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingeleitet. Eine mündliche Anhörung findet nicht statt. Stellungnahmen zum Entwurf können dem Bundesumweltministerium auf dem Postwege oder vorzugsweise elektronisch unter WAII6@bmu.bund.de vorgelegt werden. Die Anhörung endet am 9. August 2013.
Der Verordnungsentwurf und die Begründung sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.