Die Daten zum Sonderabfallaufkommen wurden laut Ministerium, das die oberste Abfallbehörde in Rheinland-Pfalz ist, mit Zahlen aus dem Jahr 2011 aktualisiert. Zudem sei der Bestand an verfügbaren Entsorgungsanlagen im Land erneut erfasst worden. Neue Anlagenplanungen seien nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für alle fachlich berührten Stellen sowie für alle interessierten Bürger die Möglichkeit, zu diesem Entwurf bis zum 28. Juni 2013 Stellung zu nehmen. Schriftliche Einwendungen sind bis zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist erhoben werden. Im Anschluss an die Anhörung betroffener externer Stellen und die Auslegung zur Einsicht der Öffentlichkeit wird der neue Sonderabfallplan dem Kabinett vorgelegt und nach Billigung veröffentlicht.