Neue ElektroStoffV tritt in Kraft

Morgen, am 9.Mai, tritt die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in Kraft. Die wichtigsten Fragen, die dabei für Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten von Interesse sind, hat Holger Jacobj von der Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte zusammengefasst.

Die ElektroStoffV dient der Umsetzung der sogenannten europäischen RoHS-Richtlinie. Die frühere RoHS-Richtlinie war durch die Stoffverbote des § 5 des umgesetzt worden. Die Regelungen der überarbeiteten RoHS-Richtlinie gehen darüber jedoch weit hinaus. Daher wird § 5 des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) aufgehoben und eine eigenständige Verordnung erlassen.

Holger Jacobj geht auf der Internetseite des Verbands zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Vere) auf den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen, auf die Pflichten des Herstellers und die Pflichten des Importeurs und Vertreibers als auch auf mögliche Sanktionen und Übergangsvorschriften ein.

Zur Kurzdarstellung der ElektroStoffV:
http://www.vereev.de/news-presse/news/neuigkeiten-detailansicht/die-neue-elektro-und-elektronikgeraete-stoff-verordnung/

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