Das Landgericht hat laut der Grüne Punkt – Duales System Deutschland (DSD) zudem festgestellt, dass BellandVision diese Meldevorgaben auch betreffend der Ist-Mengenmeldungen für das Kalenderjahr 2012 einzuhalten hat. Damit gelten die Bestimmungen des BDE-Zertifikats trotz der Kündigung durch BellandVision auch für 2012.
„Diese Entscheidung stärkt das BDE-Zertifikat und seine Wirkung für einen fairen Wettbewerb. Wirklichkeitsfremde PoS-Mengen sorgen für große Verwerfungen“, sagt Stefan Schreiter, Geschäftsführender Gesellschafter und CEO der DSD-Holding, zum Urteil des Landgerichts. „Nach unserer Einschätzung können sie nur 0,5 bis ein Prozent ausmachen und nicht zehn bis 15 Prozent des Marktes.“
BellandVision habe das BDE-Zertifikat unrechtmäßig außerordentlich gekündigt, als absehbar geworden sei, dass der gemeinsame Wirtschaftsprüfer, die Kölner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, die Belland-Mengenmeldung wegen der PoS-Mengen nicht anerkennen und daher Mengennachmeldungen, verbunden mit hohen Ausgleichszahlungen an die übrigen dualen Systeme, fällig werden würden, erläutert DSD den Sachverhalt. Mehrere dem BDE-Zertifikat angeschlossene duale Systeme, darunter auch DSD, hatten gegen die Kündigung geklagt.