„Die Kommune sollte nicht gleichzeitig Spieler auf dem Feld und Schiedsrichter sein. Das geht weder auf dem Fußballplatz noch in der Abfallwirtschaft“, kommentierte der VBS-Präsident bei den im März abgehaltenen traditionellen Regionalversammlungen des VBS.
Die Vorträge und Diskussionen zum Thema gewerbliche Sammlung machten nämlich deutlich, dass inzwischen eine Vielzahl von Bescheiden vorlägen, welche gewerbliche Sammlungen ohne Abwägung oder Erörterung des Einzelfalls untersagen. Insbesondere der im Gesetz vorgesehene Vertrauensschutz (§ 18 Abs. 7 KrWG) zum Schutz bestehender gewerblicher Sammlungen greife in der Praxis bislang völlig ins Leere.