Momentan sei es so, dass teilweise die Behörden Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft untersagen, die gewerblichen Geräte zu erfassen. Das führe derzeit zu einer großen Verunsicherung bei Industrie- und Gewerbekunden, die möglichst unkompliziert ihre Altgeräte entsorgt haben möchten. Nach geltendem Recht bestehe aber auch keine Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), diese Geräte anzunehmen, darauf weist der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) hin.
Der bvse warnt davor, die bewährte Arbeitsteilung auszuhebeln, nach der die Altgeräte aus privaten Haushalten im Rahmen des EAR-Systems von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und die gewerblichen Geräte von privaten Entsorgungsunternehmen erfasst werden. „Dies stellt nicht nur die gesamte Systematik der bestehenden Elektroaltgeräteentsorgung in Deutschland auf den Kopf“, kritisiert Klaus Müller, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Schrott, E-Schrott- und Kfz-Recycling, „sondern widerspricht auch der Grundwertung des Paragrafen 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.“
Der bvse verweist auch darauf, dass für Altgeräte aus dem gewerblichen Bereich ganz klar die Herstellerverantwortung gemäß Paragraf 10 Absatz 2 zum Tragen komme. Müller kündigt deshalb an, sowohl mit dem Bundesumweltministerium, wie auch dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und den kommunalen Spitzenverbänden das Gespräch zu suchen, um hier „schnell zu einer praxisgerechten Lösung zu kommen“.