Der BDE begründet seine ablehnende Haltung in Übereinstimmung mit dem Bundesumweltministerium damit, dass die vorhandenen Mengenpotenziale an Rest- und Abfallstoffen begrenzt sind und die kostengünstigen Potenziale als weitgehend erschlossen gelten. Darüber hinaus seien die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben zum Abschöpfen dieser Potenziale völlig ausreichend. „Spätestens ab dem Jahr 2015 verlangt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bioabfälle getrennt zu sammeln. Werden diese Vorgaben konsequent umgesetzt, brauchen wir keine zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie etwa eine EEG-Förderung, um die noch vorhandenen Mengenpotenziale an Rest- und Abfallstoffen zu heben“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth.
Für den Verbraucher sei dabei entscheidend, vom wirtschaftlichsten Angebot profitieren zu können und dass es zu keiner unnötigen Erhöhung der Abfallgebühren komme. Deshalb sollten Sammlung und Verwertung unter den Bedingungen des freien und fairen Wettbewerbs erfolgen.
Peter Kurth: „Die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen sollte jeweils von demjenigen durchgeführt werden, der das wirtschaftlichste Angebot vorlegt. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Qualität der erfassten Mengen und auf die Verwertung zu legen, damit beispielsweise auch erzeugte Komposte und Gärreste als organisches Düngemittel dem Nährstoffkreislauf zurückgegeben werden können.“
Schon heute leiste die Bioabfallbranche einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Ein Ausbau der Getrenntsammlung sowie der stofflichen und energetischen Nutzung von Bioabfällen, wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehen, würde diesen Beitrag weiter stärken und zu einem wichtigen Bestandteil der Energiewende werden lassen.