In dem Brief an den Bundesumweltminister machte BDE-Präsident Peter Kurth deutlich, dass vor allem die Unternehmen von der Ausgleichsregelung im EEG profitieren sollten, die dem Anliegen des EEG beziehungsweise dem Umwelt- und Ressourcenschutz in besonderer Weise dienen. Dazu zählten zum einen Unternehmen, die durch die Herstellung von Ersatzbrennstoffen zu einer Verringerung des Verbrauchs an fossilen Energieressourcen beitragen.
Zum anderen müssten die Betriebe Berücksichtigung finden, die durch Recycling Stoffe zurückgewinnen, die im Vergleich zur erstmaligen Herstellung mit einem geringeren Energie- und Rohstoffverbrauch in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden könnten. Beispiele hierfür seien das Kunststoffrecycling und die Kunststoffverarbeitung sowie das Stahl- und Nichteisenmetall-Recycling.
Die derzeit im EEG festgeschriebene Ausnahmeregelung dient laut BDE dazu, die Stromkosten für bestimmte stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu senken. Ziel dieses Ausgleichsmechanismus ist, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten.
„Ich halte es für dringend erforderlich, finanzielle Zusatzbelastungen bei Aufbereitern und Recyclern zu vermeiden. Eine Erhebung der EEG-Umlage bei diesen Unternehmen gefährdet deren wirtschaftliche Existenz und konterkariert damit die umweltpolitischen Ziele der Energiewende“, betont BDE-Präsident Kurth. „Vor diesem Hintergrund ist es für mich unverständlich, dass die Aufbereitung von Ersatzbrennstoffen nach dem derzeit gültigen EEG schlechter gestellt ist als die Gewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung von Kohle, Erdöl und Erdgas, die allesamt von der Ausnahmeregelung profitieren. Hier ist eine Kurskorrektur dringend geboten.“