Grundsätzlich erachten der Entsorgerverband bvse und Baustoff Recycling Bayern die neue Struktur der Mantelverordnung (Grundwasserverordnung, Ersatzbaustoffverordnung, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) vom 31. Oktober 2012. als verbessert. Der Aufbau sei klarer und die Verordnungen dadurch leichter lesbar. Insbesondere begrüßen die Verbände die vollumfängliche Beschreibung der Gütesicherung in Abschnitt 2 Unterabschnitt 2.
Die Ziele der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Zusammenhang mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Recycling zu fördern, Primärrohstoffe vermehrt zu substituieren, damit natürliche Ressourcen zu schonen und Stoffkreisläufe zu schließen, könnten durch die Vorgaben der Mantelverordnung allerdings sicher nicht erreicht werden, kritisieren bvse und BR Bayern.
Insbesondere aufgrund des erhöhten zeitlichen Aufwands, der zusätzlichen Kostenbelastungen sowie der Planungs- und Kalkulationsrisiken, die aus den Regelungen in Abschnitt 3 (Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen) sowie den Anlagen der EBV resultieren, würden Bauherren und Verwender weiterhin, vom Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe eher Abstand nehmen. Diese negative Entwicklung wird sich aus Sicht der Verbände aufgrund der Vorgaben der Mantelverordnung sogar noch verstärken. Der Druck auf die Deponien werde sich so zusätzlich erhöhen. „Aus unserer Sicht müssen die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der Verordnung somit weiterhin in Frage gestellt werden.“
Die Verbände weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die meisten Probleme im Bereich Recycling und Verwertung nicht deshalb vorhanden sind, weil es keine ausreichenden Regelungen oder zu niedrige Grenzwerte gibt. Ursache sei vielmehr die Vielfalt an unterschiedlichen und komplizierten Regelungen und Vorschriften, sowie der bisweilen mangelnde Vollzug.