Die Recylex Group weist in ihrer ersten Reaktion nachdrücklich jede Verbindung zu Indra zurück und betont, dass diese Kampagne völlig unbegründet ist.
Der Verwaltungsgerichtshof in Lille hat laut Recylex gestern die Aufforderung zur Zahlung von 6 Millionen Euro als grundlos abgewiesen. Das Gericht habe auch die Entscheidung zur Vermögensentziehung ausgesetzt. Die Richter seien der Ansicht gewesen, dass diese Entscheidungen rechtswidrig seien und die Rechte Recylex‘ ernsthaft verletzen würden.
Darüber hinaus habe der Verwaltungsgerichtshof in Lille die hinter den Briefen und öffentlichen Erklärungen stehenden Bürgermeister der Städte Auby, Rouvroy und Evin-Malmaison dazu angehalten, das Firmengelände des Spezialisten für das Recycling von Blei und Kunststoff, das Recycling von Zink aus dem Staub von Elektrostahlwerken und die Produktion von Zinkoxid und Spezialmetallen für die Elektroindustrie zu betreten, um den Vermögensentzug durchzuführen.