In den Regionen, in denen flankierende Maßnahmen (wie etwa die Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Umgestaltung von Verwaltungsverfahren oder die Einführung finanzieller Anreize oder Negativanreize), einschließlich wirtschaftlicher Instrumente, durchgeführt wurden, seien die Ziele der EU-Abfallpolitik erreicht worden. In den anderen Regionen habe die EU-Förderung nur zu geringfügigen Verbesserungen bei der Abfallbewirtschaftung geführt. Die Durchführung dieser flankierenden Maßnahmen sei keine Voraussetzung für den Erhalt einer EU-Finanzhilfe, betont der EuRH.
Der Hof stellt in seinem Sonderbericht mit dem Titel „Gewährleistet die Förderung von Infrastrukturprojekten für die Siedlungsabfallwirtschaft im Rahmen von Strukturmaßnahmen eine wirksame Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Erreichen der Ziele der EU-Abfallpolitik?“ erhebliche Schwachstellen bei der Berichterstattung über das Erreichen der EU-Zielvorgaben fest. Dadurch gestalte sich eine Überwachung der Leistung durch die Kommission schwierig.
Obwohl in nahezu allen ausgewählten Regionen Verbesserungen bei der Abfallbewirtschaftung zu verzeichnen gewesen seien, sei das Abfallaufkommen pro Kopf in sechs der acht geprüften Regionen gestiegen. Nur bei einem Viertel der Regionen sei ein deutlicher Anstieg der Quote der getrennten Sammlung von Abfällen und damit verbunden eine Verringerung der Deponierung sowie allgemein ein Erreichen der EU-Zielvorgaben zu beobachten gewesen. Generell wurden Abfälle laut EuRH ohne eine vorherige Behandlung oder nach mangelhafter Behandlung auf Deponien abgelagert.
Der Konsum der EU-Bürger steige und damit auch das Abfallaufkommen. Gemäß der EU-Abfallrichtlinie müsse die Behandlung und Beseitigung von Abfällen in den Mitgliedstaaten ohne Gefährdung von Wasser, Luft und Boden sowie ohne Lärm- oder Geruchsbelästigung sichergestellt werden, was – wie aus dem Bericht hervorgehe – allerdings nicht der Fall sei, so Ovidiu Ispir, für den Bericht zuständiges EuRH-Mitglied.
In seinem Sonderbericht bewertete der Europäische Rechnungshof die Leistung von 26 in einer Stichprobe enthaltenen Infrastrukturen für die Abfallbewirtschaftung und prüfte das Erreichen der Ziele der EU-Abfallpolitik sowie die Durchführung von flankierenden Maßnahmen in den acht Regionen, in denen sich die Infrastrukturen befinden. Auch die Rolle der Kommission wurde untersucht.
Die Prüfung des Hofes konzentrierte sich auf die EU-Kofinanzierung von Infrastrukturen für die Siedlungsabfallwirtschaft und die Frage, ob diese eine wirksame Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Erreichen der Ziele der EU-Abfallpolitik gewährleistet hat.
Der Hof empfiehlt in seinem Bericht Folgendes:
a) Die Mitgliedstaaten sollten den Schwerpunkt auf Infrastrukturen für die Abfallbewirtschaftung zur Behandlung von zuvor am Entstehungsort getrennten Abfällen legen.
b) Die Mitgliedstaaten sollten zuverlässige und vollständige Datenbanken über die Abfallbewirtschaftung einrichten, und die Kommission sollte die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten statistischen Daten überprüfen. Die Kommission, das Parlament und der Rat sollten in Erwägung ziehen, die Finanzhilfen der EU mit dem Erreichen der Ziele der EU-Abfallpolitik zu verknüpfen.
c) Die Mitgliedstaaten sollten der Beteiligung und Zustimmung der Öffentlichkeit größere Aufmerksamkeit widmen, den Schwerpunkt auf die Einführung einer getrennten Sammlung, auch biologisch abbaubarer Abfälle, sofern kosteneffizient, legen und über Abgaben auf die Deponierung Anreize zur Förderung von Abfallvermeidung und Recycling einführen. Sofern das Verursacherprinzip nicht angewendet wird, sollten niedrigere Interventionssätze zur Anwendung kommen.
d) Die Kommission sollte die EU-Förderung an die Durchführung von flankierenden Maßnahmen knüpfen, Zielvorgaben im Bereich der Abfallvermeidung erarbeiten und das Konzept der Behandlung vor der Deponierung klarstellen.
Die Kommission sollte vor der Gewährung von EU-Finanzmitteln die Umsetzung dieser Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten fordern, rät der EuRH.
Der Bericht ist auf der Website des EuRH abrufbar:
http://eca.europa.eu/portal/page/portal/publications/auditreportsandopinions