„Die rasant fortschreitende Entwicklung neuer Techniken wie der LED-Technik hat in der Praxis immer häufiger dazu geführt, dass die Abgrenzung zwischen Lampe und Leuchte sehr viel schwieriger geworden ist. Die bislang zugrunde gelegten Kriterien sind vielfach ineinander übergegangen oder miteinander verschmolzen“, betonte Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. „Das hat zu Unsicherheiten bei den Herstellern und zu zahlreichen praktischen Problemen geführt, die wir jetzt konsequent abbauen. Die künftige Verwaltungspraxis wird die Abgrenzung deutlich stringenter und damit in der Praxis für alle Betroffenen handhabbarer machen.“
Goldberg unterstrich, dass sich die Verminderung der schädlichen Umweltauswirkungen am Ende der Lebensdauer eines Produktes als ein Ziel der Ökodesign-Richtlinie mit den Zielen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) deckt. Eine einheitliche Beurteilung auf der Grundlage derselben Begriffsbestimmungen leiste damit auch einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der umweltpolitischen Praxis.
Im Interesse einer einheitlichen europäischen Praxis würden diese Definitionen künftig auch der Abgrenzung von Lampen und Leuchten im Rahmen des ElektroG zugrunde gelegt.