Das VG Gießen habe auf Antrag der Firma Woolrec im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung der Klage der Woolrec GmbH gegen die Stilllegungsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 26. September 2012 wiederhergestellt, weil die Stilllegungsverfügung aus Sicht des Gerichts im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sich als offensichtlich rechtswidrig darstelle.
Die Stilllegungsverfügung sei damit außer Vollzug gesetzt, teilt der Entsorgungsbetrieb mit, der künstliche Mineralfaserabfälle aufbereitet und zu dem patentrechtlich geschützten Produkt Woolit verarbeitet, das in der Tonindustrie als Zuschlagstoff zum Einsatz kommt.
„Wir freuen uns, dass das Gericht der Rechtsauffassung von Woolrec folgt, und sind zuversichtlich, bald wieder mit der Produktion beginnen zu können“, erklärt Jörn Duchstein, Pressesprecher der Woolrec GmbH. „Mit der Wiederinbetriebnahme wird der Plan, das Werk in Tiefenbach an einen neuen Produktionsstandort zu verlegen, forciert angegangen. Die Umsetzung der Umzugspläne ist jedoch nur aus dem laufen-den Betrieb heraus möglich.“