Kernstück der Begutachtungsentwürfe ist laut Keri die Regelung, dass private Entsorger und Kommunen, die bislang ausschließlich im Auftrag der Altstoff Recycling Austria (ARA) Verpackungen gesammelt haben, zukünftig auch Verträge mit Mitbewerbern abschließen müssen. Ferner sollen alle Wettbewerber an der Vergabe der Sammlung beteiligt werden. „Diese Maßnahmen sind wichtige Schritte, um die österreichischen Monopolstrukturen endgültig dorthin zu schicken, wo sie hingehören: in die Vergangenheit“, so der Geschäftsführer von Reclay UFH, die das Systemgeschäft von Reclay im Bereich der Verpackungsentsorgung in Österreich durchführt.
Dass eine Wettbewerbsöffnung zu Einsparungen und Qualitätsverbesserungen führe, zeige ein Blick nach Deutschland: Eine erst kürzlich abgeschlossene Untersuchung des Bundeskartellamtes habe eine Kostensenkung für die Verpackungsentsorgung um über 50 Prozent errechnet – bei gleichzeitig steigenden Recyclingquoten. Für einen Vier-Personen-Haushalt liege die Ersparnis damit bei 50 Euro pro Jahr. „Es ist höchste Zeit, diesen erfolgreichen Weg auch in Österreich zu gehen. Für die Bürger wird sich durch die Neuregelungen nichts ändern – außer, dass am Jahresende mehr Geld im Portemonnaie bleibt“, sagt Keri. „Von der Wirtschaftskammer befürchtete zusätzliche Verpflichtungen sind Panikmache.“
Den von der Wirtschaftskammer Österreich befürchteten neuen Verpflichtungen für Inverkehrbringer, gewerbliche Abfallstellen und Systeme, die mit den Novellierungen einhergehen könnten, sehe man gelassen entgegen. „Den Rechtstexten können wir derartige Verpflichtungen nicht entnehmen“, stellt der Geschäftsführende Gesellschafter der Reclay UFH, Walter Tanzer, klar. „Sie sind nichts weiter als Panikmache.“ Allerdings sei es selbstverständlich, die erzielten Altstofferlöse zur Kostensenkung in die Tarife einzurechnen. Anders könne man im Wettbewerb nicht überleben.
Teil der Rahmenbedingung müsse aber sein, dass die hohen Überschüsse der ARA aus ihrer bisherigen Monopolstellung nicht dazu benutzt werden, Tarife künstlich zu senken und so Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. Entgegen der Auffassung der ARA-nahestehenden Wirtschaftskammer stelle dies keinen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, sondern sei vielmehr die konsequente Umsetzung geltenden Kartellrechts. Dieses verbiete marktbeherrschenden Unternehmen, nicht kostendeckende Preise am Markt anzubieten. „Wofür die ARA ihre in den letzten Jahren eingenommenen Überschüsse von etwa 75 Millionen Euro verwendet, ist letztlich ihre Entscheidung. Vielleicht wäre es aber eine Überlegung wert, dass Geld den Kunden und somit der Wirtschaft zufließen zu lassen“, so Walter Tanzer abschließend.