Das Verwaltungsgericht hob laut „Ostthüringer Zeitung“ hervor, dass die Vollstreckung der Stilllegungsverfügung unbillig sein könnte, weil die zuständigen Behörden die Ersatzbrennstoffanlage jahrelang nicht beanstandet hätten. Zudem habe die RCO Recycling-Centrum GmbH im Laufe dieses Jahres umfangreiche Emissionsschutzmaßnahmen umgesetzt. Ein Ablehnen des Genehmigungsantrages könnte sogar rechtswidrig sein. Damit hat die RCO Recycling-Centrum eine einstweilige Verfügung erreicht.
RCO Recycling-Centrum erzielt Erfolg vor Gericht
Die im Januar verfügte Stilllegung der von der RCO Recycling-Centrum Bad Klosterlausnitz betriebenen Ersatzbrennstoffanlage (EBS) darf nicht vollstreckt werden. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Gera getroffen. Das Gericht hat damit einem Rechtsschutzersuchen des Unternehmens stattgegeben.