„Noch vor acht Jahren gab es mit der DSD nur ein duales System. Dieses Monopol wurde durch zahlreiche kartellbehördliche Maßnahmen nach und nach in einen Wettbewerbsmarkt überführt. Die Konkurrenz zwischen mittlerweile neun Anbietern in Deutschland hat zu erheblichen Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen beim Recycling geführt“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
Durch den Wettbewerb seien die jährlichen Gesamtkosten von ehemals rund zwei Milliarden Euro auf inzwischen unter eine Milliarde Euro pro Jahr gesunken. Dies entspreche einer Ersparnis von 50 Euro pro Jahr für eine vierköpfige Familie, erklärt Mundt.. Die Kosten der haushaltsnahen Verpackungssammlung und des anschließenden Recyclings würden über die Produktpreise letztlich vom Verbraucher getragen.“
Mit der Wettbewerbsöffnung gingen laut Bundeskartellamt Befürchtungen einher, dass dies negative Folgen für die Qualität und Verlässlichkeit des Systems haben könnte. Der Bericht weise aber das Gegenteil nach. Die Sammlung in gelben Tonnen und Glascontainern funktioniere nach wie vor zuverlässig, und die Recyclingquoten seien nicht gesunken. Die Wettbewerbsöffnung habe neben der erheblichen Kosteneinsparung auch zu einem Innovationsschub bei der Sortiertechnik für das Sammelgemisch der Gelben Tonne geführt. Mit der modernen Trenntechnik gehe nicht nur eine Kostensenkung einher, sie schaffe durch eine höhere Trenntiefe auch die Voraussetzung für ein höherwertiges Recycling.
Bundeskartellamt warnt vor Monopolisierung unter neuem Etikett
Im Zusamenhang mit dem geplanten Wertstoffgesetz werde trotz der Erfolge der Wettbewerbsöffnung von kommunalen Entsorgern und Teilen der privaten Entsorgungswirtschaft vermehrt eine Abschaffung des Wettbewerbs der dualen Systeme gefordert. Sie schlagen vor, die Verantwortung für die Vergabe der Entsorgungsleistungen von den dualen Systemen auf eine zentrale Stelle oder die Kommunen zu übertragen.
„Im Interesse der Bürger sollte der Gesetzgeber diesen Forderungen eine klare Absage erteilen. Eine erneute Monopolisierung der Vergabe der Entsorgungsleistungen würde nichts anderes bedeuten als eine Rückkehr zu früheren DSD-Zeiten unter einem neuen Etikett. Die Folge wären höhere Entsorgungskosten und ein Verlust an Innovationen. Die unternehmerischen Interessen der Kommunen sollten nicht über die Belange der Bürger gestellt werden“, sagt der Präsident des Bundeskartellamt dazu.
Das Bundeskartellamt wird sich eigenen Worten zufolge weiter für eine wettbewerbliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen einsetzen. In der Sektoruntersuchung werden demnach einige verbleibende Wettbewerbsbeschränkungen identifiziert, die es künftig abzubauen gilt. Soweit erforderlich, wird das Bundeskartellamt dem auch mit Einzelverfahren entgegenwirken.
Die Sektoruntersuchung stehe auch im Kontext einer Initiative der OECD, die auf eine verstärkte Evaluation kartellbehördlicher Interventionen abziele. Die Wettbewerbsbehörden der OECD-Mitgliedstaaten haben dieses Thema zu einer ihrer strategischen Prioritäten für 2012 bis 2014 gemacht. In der Sektorstudie duale Systeme werden Auswirkungen der kartellbehördlichen Maßnahmen auf einem Markt anhand von Detaildaten über einen Zeitraum von 19 Jahren untersucht. Mit diesen Merkmalen sei die Wirkungsanalyse auch im internationalen Vergleich die erste ihrer Art.
Schreiter: „Rekommunalisierung ist Rückschritt in neues Monopol“
„Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, bestätigt, dass der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen zu drastischen Kosteneinsparungen für den Verbraucher und zu technischen Innovationen geführt hat“, freut sich Stefan Schreiter, Geschäftsführender Gesellschafter und CEO der DSD – Duales System Holding GmbH, über die Untersuchungsergebnisse des Bundeskartellamts. Sieht doch auch Mundt eine Rekommunalisierung als Rückschritt in ein neues Monopol.
„Die Untersuchung des Bundeskartellamts unterstützt unsere Forderung, die effiziente und verbraucherfreundliche Getrenntsammlung wie bisher durch die dualen Systeme wettbewerblich und privatwirtschaftlich zu organisieren, Schlupflöcher in den bestehenden Regelungen zu schließen und das Recycling hin zu einer einheitlichen Wertstoffsammlung weiterzuentwickeln“, kommentiert Schreiter.