Ob in Mousepads, Spielzeugen oder Badeschuhen – unabhängige Labore würden in Verbraucherprodukten immer wieder Chemikalien nachweisen, die zur Stoffgruppe der PAK gehören. Oft in Konzentrationen, die zum Beispiel für Autoreifen nicht zulässig seien. „Viele der nachgewiesenen PAK sind krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes.
Doch nicht nur das, sie würden in der Umwelt kaum abgebaut und könnten sich in Organismen anreichern. Das UBA empfiehlt daher, die Umwelteinträge von Stoffen mit einer derartigen Kombination von Eigenschaften – Persistenz, Bioakkumulationspotenzial und Toxizität – durch gesetzliche Regelungen soweit wie möglich zu minimieren.
Angestoßen durch eine deutsche Initiative habe die EU-Kommission nun einen Vorschlag zur Verringerung von PAK vorgelegt – auf Grundlage der Chemikalienverordnung REACH. Dieser sehe für Verbraucherprodukte einheitliche Grenzwerte vor. Danach wären Produkte, die krebserregende PAK in einer Konzentration von mehr als 1 Milligramm pro Kilogramm enthalten, künftig verboten.
Das beträfe nun auch diejenigen Produkte, die bisher nicht oder nicht ausreichend reguliert sind. „Während die EU für Autoreifen bereits seit Jahren PAK-Grenzwerte vorschreibt, gelten für Produkte wie Kleidung, Griffe, Spielzeuge oder Kinderartikel bisher keine Grenzwerte. Deshalb begrüßt das Umweltbundesamt den EU-Vorschlag für mehr Umwelt- und Verbrauchersicherheit“, so der UBA-Präsident.
Passend dazu erläutert das UBA in einem neuen Hintergrundpapier Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK. Leser und Leserinnen erfahren darin, wie sie diese Stoffe vermeiden können. Das Fazit des Papiers: Die bisherigen Einzelregelungen reichen nicht aus, um die PAK-Emissionen in die Umwelt und Rückstände in Verbrauchsprodukten wirksam zu begrenzen. Deshalb ist eine europaweite rechtliche Regulierung dieser Stoffe nötig.