Diese Verhandlungen drehen sich um die Dienstleistungskonzessionsvergabe, mit der erstmalig ein starres Ausschreibungsverfahren festgelegt werden soll. „Dadurch würde im Wesentlichen nur noch eine Orientierung an der Wirtschaftlichkeit der Angebote erlaubt“, kritisiert Verdi-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott. Mit einer solchen Richtlinie wäre eine unangemessene Einschränkung kommunaler Handlungsspielräume und damit der kommunalen Selbstverwaltung verbunden, die vor dem Hintergrund des Lissabon-Vertrages nicht hinzunehmen sei.
„Rein finanzielle Interessen, die bei einem Ausschreibungswettbewerb um die Vergabe von Einzelaufträgen häufig im Vordergrund stehen, müssen unter dem Gesichtspunkt der qualitativen Erbringung und der nachhaltigen Kooperation zwischen Konzessionsnehmer- und -geber zurückstehen“, fordert Ott weiter. Er sehe ansonsten neben der Dienstleistungsqualität auch die sozialen Standards für die Beschäftigten in Gefahr, wenn zunehmend der billigste Anbieter den Zuschlag erhalte.
Besonders bedenkliche Auswirkungen einer derartig engen Regulierung sieht Ott in der Wasserwirtschaft. Vorsorgender Gewässerschutz, wie er in Deutschland flächendeckend angewandt wird, um die gute Trinkwasserqualität zu sichern, würde gefährdet. Der Gewerkschafter wies zudem auf den hohen Stellenwert der bestehenden Strukturen in der kommunalen Wasserwirtschaft bei den Kunden in Deutschland hin.
Auch aus diesem Grunde sollte nicht der Umweg über das europäische Wettbewerbsrecht dazu genutzt werden, um die bestehenden politischen Entscheidungen zu umgehen und im Ergebnis einen Wassermarkt doch noch durchzusetzen.
„Damit würde der politische Wille in Deutschland, der sich gegen einen Wassermarkt positioniert hat, durch die EU konterkariert“, betonte Ott. In Deutschland bestehe eine breite Übereinstimmung darüber, dass eine derartige Richtlinie überflüssig sei. Bereits das bestehende EU-Primärrecht biete mit der Verpflichtung zu Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit bei öffentlichen Ausschreibungen ausreichend Voraussetzungen, um Missbrauch oder Korruption bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zu verhindern.