Lobbyverbände schreiben beim Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz kräftig mit

Die Bundesregierung knickt beim Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vor Lobbyinteressen ein. Diesen Vorwurf machte die SPD-Bundestagsfraktion anlässlich der gestrigen Anhörung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, sprach gar von einem "Januskopf der Bundesregierung".

„In der Öffentlichkeit redet Schwarz-Gelb von Beteiligung und Transparenz bei Planungsvorhaben, intern schreiben Lobbyverbände wie der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) beim Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz kräftig mit“, wie der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch bei der gestrigen Anhörung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erklärte. „So wird ein zeitgemäßes Planungsrecht untergraben, das breite öffentliche Beteiligungsrechte beinhalten müsste. Das ist der Januskopf dieser Bundesregierung.“

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen seines aktuell geltenden Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verurteilt habe, liege nun ein Regierungsentwurf auf dem Tisch, der den eigentlichen Herausforderungen transparenter Planungsverfahren nicht gerecht werde. Eingriffe in die Verwaltungsgerichtsordnung sorgten für neue Rechtsunsicherheiten für Verbände und sogar Individualkläger (natürliche Personen), so die SPD-Bundestagsfraktion.

Zwar heile der Gesetzentwurf die vom EuGH gerügte Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden gegen die Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften. Allerdings seien jetzt Formulierungsvorschläge eines Positionspapiers des BDI – flankiert durch das Bundeswirtschaftsministerium – in den Gesetzentwurf eingeflossen, die Deutschland nach Ansicht von Experten in der Sachverständigenanhörung im Bundestag höchstwahr­scheinlich wieder vor den EuGH bringen werden. Entscheidend sei in diesem Zusammenhang, dass der Prüfungsumfang durch die Gerichte beschränkt werde und auch die aufschiebende Wirkung des Sofortvollzuges an Voraussetzungen geknüpft werde, die zu neuen Rechtsunsicherheiten führen werden.

All dies trägt nach Meinung der SPD-Bundestagsfraktion die Handschrift des BDI und Bundeswirtschaftsministeriums, die „beide nicht dafür bekannt sind, eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren zu befürworten, wie sie der heutigen Zeit und den komplexen Problemstellungen in diesen Verfahren angemessen wäre“. Dass auf europäischer Ebene und darüber hinaus durch die Aarhus-Konvention schon seit Jahren genau das Gegenteil, nämlich eine Stärkung der Bürger- und Verbänderechte vorangetrieben wird, werde ignoriert.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte somit keine zeitgemäßen Regelungen. Vielmehr würden durch handwerkliche Fehler bei der Gesetzgebung neue Rechtsunsicherheiten produziert, die nicht im Interesse aller Beteiligten sein können, sagt die SPD-Bundestagsfraktion.

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