Wie die Österreichische Shredder Altautoentsorgungs- und Entwicklungs-GmbH & Co KG mitteilt, geht die Gründung ihres Sammel- und Verwertungssystems auf die Novelle der Altfahrzeugverordnung aus dem Jahre 2010 zurück. Die damaligen Änderungen in der AFZ-VO sollten Erleichterungen für alle Beteiligten bringen.
Nach rund anderthalb Jahren Bearbeitungsdauer liegt die Genehmigung vor. Der Systembetrieb für das Kalenderjahr 2012 wird ab sofort aufgenommen, berichtet das Unternehmen.
Von den verpflichteten Herstellern und Importeuren haben bereits 17 die ihnen aus der AFZ-VO entstehenden Pflichten auf das System übertragen. Wie die Betreiber des neuen Systems weiter mitteilen, soll das Netz an Rücknahmestellen bereits flächendeckend sein.
Das System strebt eigenen Worten zufolge eine hohe Qualität der Verwertung an. Auf Grund des hohen Marktanteils soll das neue System bereits das größte derartige System in Österreich sein.
Die Genehmigung umfasst erstmals die Möglichkeit einer Entpflichtung für Erstübernehmer, die erst seit der AFZ-Novelle im Jahre 2010 möglich ist. Damit haben nun alle Unternehmen, die mit der Sammlung und Verwertung von Altfahrzeugen befasst sind, die Möglichkeit, Meldeverpflichtungen an das neue System der Österreichischen Shredder zu übertragen.
Durch die Entpflichtung für Erstabnehmer müssen Autoverwertungsbetriebe, Schrotthändler und Entsorgungsunternehmen keine individuellen Verwertungsquoten mehr nachweisen. Dies wird vom System der Österreichischen Shredder erledigt und verantwortet. Dabei soll nicht in bestehende Marktverhältnisse eingegriffen werden, versprechen die Betreiber den neuen Systems.