Es hat sich herausgestellt, so die Kommission, dass in Zypern mehrere Deponien gegen die Richtlinie verstoßen. Obwohl Fortschritte erzielt worden seien(Stilllegung und Sanierung einer Reihe von Deponien und Schaffung eines
angemessenen Abfallbewirtschaftungssystems), würden sechs Deponien nach wie vor
unter Verstoß gegen EU-Recht betrieben. Diese Deponien nähmen weiterhin die in den
Gemeinden Nikosia und Limassol erzeugten Abfälle auf, da in diesen Gemeinden erst noch eine geeignete Abfallinfrastruktur geschaffen werden müsse.
Die Kommission hat eigenen Angaben zufolge Zypern im Januar 2012 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. In der Antwort sei aber erklärt worden, dass mit einer vollständigen Einhaltung der Vorschriften nicht vor 2015 zu rechnen sei. Infolgedessen hat die Kommission beschlossen, den Gerichtshof mit diesem Fall zu befassen.
Da Litauen die Bestimmungen der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle nicht korrekt in sein einzelstaatliches Recht übernommen habe, hat die Kommission im Mai 2011 ein Aufforderungsschreiben versandt. Seitdem habe Litauen die meisten Nichtkonformitäten behoben, doch gebe es einen Punkt, der in seinen Rechtsvorschriften noch angemessen wiedergegeben werden müsse: die Vorschrift, nach der Verpackungen den einschlägigen harmonisierten EU-Normen genügen müssen.
Dies erleichtere das Funktionieren des Binnenmarkts, indem sichergestellt werde, dass die in einem Mitgliedstaat hergestellten Verpackungen in einem anderen Mitgliedstaat ohne Behinderungen verwendet werden können. Die Kommission versendet daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Kommt Litauen der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, so kann die Kommission den Gerichtshof auch mit diesem Fall befassen.