Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen stellt das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen dar. Sie erfasst europaweit circa 52.000 Anlagen.
Die Richtlinie sehe unter anderem strengere Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen und die allgemeine Überwachung von Anlagen vor, insbesondere Fristenvorgaben für die Inspektion der Anlagen durch die zuständigen Behörden vor Ort. Im Hinblick auf die Stilllegung von Anlagen werde eine neue Pflicht zur Rückführung von Boden und Grundwasser auf den Ausgangszustand vorgeschrieben, erklärt das BMU.
Daneben enthalte die Richtlinie Regelungen zur verbindlichen Anwendung der aktuellen Technikstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Anwendung des Standes der Technik sei für das deutsche Recht nicht neu, sondern längst geltendes Recht. Deshalb seien hier keine inhaltlichen Anpassungen erforderlich.
Im Rahmen des Gesetzespakets werden laut BMU insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert. Neu erlassen würden zudem die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die Verordnung über das Genehmigungsverfahren sowie die Deponieverordnung. Außerdem werde eine neue Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen geschaffen.