Vermeintlich „günstige“ Leistungsangebote führten immer wieder zu spürbaren Qualitätsminderungen. Die Kommunen sähen sich dann mit Beschwerden der Bürger über die Abfuhrqualität konfrontiert. Der Trend zu Billigstanbietern gehe aber auch zu Lasten derjenigen Entsorgungsunternehmen, die qualitativ hochwertige Leistungen anbieten und zudem ihre Beschäftigten angemessen bezahlen, kritisiert der VBS. Daher setzen sich die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung dafür ein, neben dem Preisaspekt auch soziale und umweltbezogene Leistungsanforderungen mit in öffentliche Ausschreibungen aufzunehmen.
Nicht zu vernachlässigen sei die Ökologie: Laut einer Studie des bifa Umweltinstituts trägt die bayerische Abfallwirtschaft mit einer jährlichen Einsparung von rund 13 Millionen Tonnen klimaschädlichem CO2 ganz erheblich zum Klimaschutz bei. Die EU, die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung hätten sich zudem ehrgeizige Klimaschutzziele für die kommenden Jahre gesetzt. Der Einsatz veralteter Fahrzeugtechnik und/oder lange Anfahrtswege zum Ort der Leistungserbringung konterkarierten diese Bemühungen jedoch.
Die gemeinsam vom Bayerischen Landkreistag, dem Bayerischen Städtetag und dem VBS erarbeiteten Orientierungshilfen behandeln folgende Aspekte: Vergaberechtliche Rahmenbedingungen, Anforderungen an die Bietereignung, Anforderungen an die Leistungserbringung (Personal, Technik, Betriebsorganisation), Vertragsbedingungen, Anforderungen an die Angebote und die mögliche Berücksichtigung von Qualitätskriterien neben dem Preis.
Die Orientierungshilfen seien unter Beachtung der derzeitigen Rechtsprechung entwickelt. Sie sollen eine Hilfestellung für die kommunalen Auftraggeber sein und eine preiswerte, aber hochwertige Entsorgung sicherstellen. Das Auftragsberatungszentrum Bayern und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hätten die Arbeit unter vergaberechtlichen Aspekten fachlich begleitet.
VBS-Präsident Otto Heinz: „Ich freue mich, dass der VBS gemeinsam mit seinen kommunalen Partnern überzeugende Qualitätskriterien entwickeln konnte. Für besonders wichtig erachte ich die abschließenden Hinweise zum Einsatz einer Wertungsmatrix, denn der Preis muss keineswegs das ausschließliche Zuschlagskriterium bei einer öffentlichen Ausschreibung sein.“