Die Umweltschutzorganisation wirft dem für die Überwachung zuständigen Landratsamt Saale-Holzland-Kreis des Weiteren vor, seit April 2011 Hinweise von Anwohnern verharmlost und die Aufklärung der Vorfälle verzögert zu haben sowie Verstöße der Firma RCO auch weiterhin zu tolerieren. „Eine bloße Inaugenscheinnahme des Betriebsgeländes hätte ausgereicht um festzustellen, dass die Anlage nicht genehmigungskonform betrieben wird“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Resch. So habe unter anderem eine nach der Genehmigung vorgeschriebene geschlossene Verarbeitungshalle gefehlt. „Wenn das Fehlen eines kompletten Gebäudes dem Landratsamt Saale-Holzland-Kreis trotz vielfacher Kontrollen vier Jahre lang nicht auffällt, kann man nur von einem Totalversagen der Behörden sprechen.“
Seit Oktober 2007 seien der Firma RCO Annahme, Verarbeitung und Lagerung von gefährlichen und/oder zum Stauben neigende Abfälle zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen nur in einer geschlossen Halle erlaubt. Eine solche Halle sei jedoch nie gebaut worden. Trotzdem seien über vier Jahre lang auf dem Betriebsgelände von RCO gefährliche und zum Stauben neigende Abfälle im Freien angenommen, geschreddert und gelagert. Die Verarbeitung und Ablagerung von Abfällen im Freien führe weiterhin zu massiven Beeinträchtigungen von Anwohnern in Anlagennähe durch Staub-, Faser-, Gas- und Geruchsemissionen, lautet ein Vorwurf der DUH.
Im April 2011 hätten Anwohner die DUH über Verstöße von RCO gegen die Betriebsgenehmigung informiert. Während der weiteren Recherche wurde laut DUH bekannt, dass Abwässer illegal in die öffentliche Kanalisation eingeleitet und Abfälle ordnungswidrig miteinander vermischt wurden. Mitarbeiter seien ohne Atemschutz krebserregenden Stäuben und Fasern ausgesetzt und gefährliche Abfälle in unverantwortlicher Weise unter freiem Himmel gelagert worden.
Kontrollen des Landratsamtes sollen bereits im Vorfeld bekannt gewesen sein
Insgesamt zehn Kontrollen durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis im Jahr 2011 hätten nicht zu Beanstandungen geführt. Das thüringische Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz habe in diesem Zusammenhang festgestellt, dass „aus eigener Erkenntnis heraus kein stringentes Handeln der zuständigen Überwachungsbehörde erfolgt [ist]“. Die DUH erhielt eigenen Worten zufolge Hinweise von Mitarbeitern der RCO, dass Kontrollen des Landratsamtes bereits im Vorfeld bekannt gewesen seien, so dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden konnten. Die bei der DUH eingegangenen Hinweise seien an die Generalstaatsanwaltschaft Jena weitergeleitet worden.
Erst auf Druck von DUH, Anwohnern und RCO-Mitarbeitern sowie Anfragen von Abgeordneten der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag und der Bestätigung eines nicht genehmigungskonformen Anlagenbetriebs der Firma RCO durch das thüringische Umweltministerium, habe sich das Landratsamt zum Handeln genötigt gesehen. In der Folge darf das Unternehmen seit dem 18. Januar dieses Jahres keine gefährlichen oder zum Stauben beziehungsweise zur Verwehung neigenden Abfälle für die Herstellung von Ersatzbrennstoffen mehr annehmen und muss alle im Freien lagernden gefährlichen und zur Verwehung neigenden Abfälle mit Planen abdecken – Vorgaben, deren Durchsetzung die DUH bereits vor über einem halbem Jahr gefordert hatte.
„Dass sich das Landratsamt bis zuletzt schützend vor das Unternehmen gestellt und die Bürgerinnen und Bürger im Stich gelassen hat, ist ein Skandal“, sagt Thomas Fischer, Projektmanager im Bereich Kreislaufwirtschaft der DUH. „Bis heute weigert man sich, dort durch Staubmessungen und orientierende Bodenanalysen feststellen zu lassen, welche Schadstoffbelastungen im Umfeld der Anlage tatsächlich vorliegen.“ Währenddessen mache RCO weiter wie bisher. Der DUH liegen eigenen Angaben zufolge Fotoaufnahmen von Anwohnern vor, die belegen sollen, dass das Unternehmen bei der Ersatzbrennstoff-Herstellung auch weiterhin massiv Stäube und Fasern emittiert.
Die Bürger von Bad-Klosterlausnitz hätten sich inzwischen mehrfach persönlich an den Landrat Andreas Heller (CDU) zur Klärung der Probleme mit der RCO gewandt. Auf eine Antwort warteten sie vergeblich. Die DUH fordert das Landratsamt auf, die Ersatzbrennstoffherstellung außerhalb einer geschlossenen Halle konsequent zu verbieten, unangemeldete Betriebskontrollen durchzuführen und bei Verstößen umgehend entsprechende Sanktionen zu verhängen. Sollten Verstöße seitens RCO weiterhin ohne spürbare Folgen für das Unternehmen bleiben, fordert Resch die Landesregierung dazu auf, disziplinarische Maßnahmen gegen den verantwortlichen Landrat zu ergreifen.