Er enthalte die Ziele der Abfallbewirtschaftung, das Aufkommen der einzelnen Abfallarten und eine Prognose des zukünftigen Müllaufkommens.
Darüber hinaus stellt der Entwurf die relevanten aktuellen Abfallentsorgungsanlagen dar und nimmt eine Abschätzung der zukünftig erforderlichen Anlagenkapazitäten vor. Die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern aufgestellten Abfallwirtschaftskonzepte seien bei der Erstellung des Entwurfes als Grundlage herangezogen worden, erläutert das thüringische Landesumweltministerium.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes verpflichtet die Bundesländer, für ihren Bereich Abfallwirtschaftpläne aufzustellen und bestehende Pläne fortzuschreiben. Innerhalb des Verfahrens ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Landesabfallwirtschaftsplan werde von der TLUG überarbeitet, die auch Stellungnahmen zum Entwurf entgegennehme.