Der Vermittlungsausschuss habe faktisch ein kommunales Monopol eingerichtet. Um eine gewerbliche Sammlung im Bereich der Haushaltsentsorgung gegen den Willen der Kommune durchführen zu können, reiche es mit der beschlossenen Formulierung nämlich nicht aus, dass die gewerbliche Sammlung „leistungsfähiger“ ist als die bestehende oder geplante kommunale Sammlung, sie muss sogar „wesentlich leistungsfähiger“ sein, argumentiert der bvse.
Dabei sei vollkommen unklar, welche Kriterien eine gewerbliche Sammlung erreichen muss, um diese Voraussetzungen erfüllen zu können. Ob dieser Nachweis dann tatsächlich erbracht worden ist, darüber werde dann auch noch in vielen Fällen derselbe öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entscheiden, mit dem das private Entsorgungsunternehmen mit seiner gewerblichen Sammlung im Wettbewerb stehe. „Damit ist eine gewerbliche Sammlung gegen den Willen der Kommune so gut wie ausgeschlossen und ein kommunales Monopol geschaffen worden, das seinerseits keine Qualitäts- oder Effizienzanforderungen befürchten muss“, kritisiert der bvse-Präsident.
Eingebaute Innovationsbremse
Der Gesetzgeber habe nicht nur „kommunale Erbhöfe“ abgesegnet, sondern gleich noch eine Innovationsbremse eingebaut. Für die kommunalen Betriebe bestehe mangels Wettbewerbs kein Anlass mehr, ihre Abfall- und Wertstoffsammelsysteme zu verbessern oder auch nur auf dem Stand der Technik zu halten. Auch für private Anbieter bestünden solche Anreize nicht, weil sie vom Markt ausgeschlossen werden.
„Das geht nicht nur zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, denen bessere Sammelsysteme vorenthalten werden. Das geht auch zu Lasten einer effizienten Sekundärrohstoffgewinnung in Deutschland“, warnt Landers. Dabei sei die Industrie angesichts immer knapper werdender Rohstoffreserven auf die Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die auch in den privaten Haushalten anfallen, dringend angewiesen. Es müsste also eigentlich alles daran gesetzt werden, das vorhandene Sekundärrohstoff-Potenzial so effizient wie möglich wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Auf diese strategische Herausforderung gibt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine ausreichenden Antworten.
Burkhard Landers: „Wer den Wettbewerb um das beste Sammelsystem verhindert, der nimmt auch in Kauf, dass unser Sekundärrohstoff-Potenzial in Deutschland nicht vollständig genutzt werden kann. Damit verfehlt die Bundesregierung nicht nur ihr Ziel, für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft zu sorgen. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wird leider auch nicht seinem Anspruch gerecht, eine moderne Stoffstromwirtschaft in Deutschland entwickeln zu wollen.“
bvse kündigt Beschwerde bei der EU-Kommission an
Der Verband wird daher, so Burkhard Landers, gegen diese im Vermittlungsausschuss beschlossene Regelung Beschwerde bei der Europäischen Kommission einlegen. Schließlich sei der Markt um werthaltige Abfälle ein europäischer und weltweiter Markt, erläutert der bvse-Präsident.
Durch die neue gesetzliche Regelung seien jedoch faktisch sämtliche private Entsorger daran gehindert, sich an der Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen in Deutschland zu beteiligen, weil ihnen die Teilnahme an diesem Markt verwehrt werde. Eine Verletzung der EU-Warenverkehrsfreiheit liege daher ebenso vor wie ein Verstoß gegen die Wettbewerbsfreiheit.