Bereits seit Jahren stünden sowohl der BDE als auch die Industrie und öffentliche Auftraggeber der Idee einer gesamteuropäischen Konzessionsregelung ausgesprochen kritisch gegenüber. Angesichts der höchst unterschiedlichen Systeme zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten angewandt werden, sei eine übergreifende europäische Regelung nur bedingt umsetzbar. Aus Sicht des BDE wäre allein eine schlanke Regelung der Veröffentlichungspflichten für Auftraggeber bei einer beabsichtigten Konzessionsvergabe sinnvoll und praktikabel gewesen. Diese hätte sich an den bestehenden Vorgaben für Baukonzessionen orientieren können.
Mit der aktuell vorgeschlagenen Konzessionsrichtlinie wird die Europäische Kommission in diesen Anforderungen den Augen des BDE jedoch nicht gerecht. „Die Kommission hat mit ihrem 53 Paragraphen und 13 Anhänge umfassenden Vorschlag nicht, wie angekündigt, eine schlanke Regelung, sondern einen unnötig komplexen Gesetzestext vorgelegt. Für den Bereich der Entsorgungswirtschaft ist zu bezweifeln, dass dieser Vorschlag in der Praxis von den öffentlichen Auftraggebern umgesetzt wird und tatsächlich dazu führt, dass mehr öffentliche Dienstleistungen an private Unternehmen ausgelagert oder in öffentlich-privater Kooperation erbracht werden“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Es wäre gut, wenn wir tatsächlich einen freien, grenzüberschreitenden Markt für Konzessionen hätten. Wir glauben allerdings nicht, dass der von der Kommission vorgelegte Vorschlag dies ermöglicht.“
Besonders kritisch sieht der BDE die Idee der EU-Kommission, die Beziehungen öffentlicher Einrichtungen untereinander – wie schon im allgemeinen Vergaberecht – weitgehend vom Anwendungsbereich der Konzessionsregelung auszunehmen. Die Ausweitung von „In-House“-Vergaben und öffentlichen Kooperationsmöglichkeiten dürfte Konzessionsmodelle für die Kommunen geradezu überflüssig machen.